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Welche Regeln gelten in der Mediation?

Massgebend sind die Berufsregeln des Dachverbandes.

Die wichtigsten Punkte sind:

  • Vertraulichkeit: Die Beteiligten und die Mediationsperson verpflichten sich  zu Stillschweigen über den Inhalt der Gespräche.
  • Offenheit: wichtige Informationen sollen offengelegt werden
  • Selbstbestimmung: Die Mediationsperson hat keine Entscheidkompetenz in der Sache
  • Verletzungen  vermeiden: Unterbrechungen,  Beschimpfungen etc. sind hinderlich für den Prozess.
  • Neutralität des Mediators:  Die Mediationsperson darf keine eigenen Interessen im Fall haben und keine Partei bevorzugen. Er verpflichtet sich in einem allfälligen Prozess nicht auszusagen, und keine Beteiligten als  Anwalt zu vertreten
  • Freiwilligkeit: Ein Abbruch der Verhandlungen ist jederzeit möglich, wenn eine Partei (inkl. Mediator) keinen Sinn mehr in der Fortsetzung erkennen kann.

 

 

 

 

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