Welche Regeln gelten in der Mediation?
Massgebend sind die Berufsregeln des Dachverbandes.
Die wichtigsten Punkte sind:
- Vertraulichkeit: Die Beteiligten und die Mediationsperson verpflichten sich zu Stillschweigen über den Inhalt der Gespräche.
- Offenheit: wichtige Informationen sollen offengelegt werden
- Selbstbestimmung: Die Mediationsperson hat keine Entscheidkompetenz in der Sache
- Verletzungen vermeiden: Unterbrechungen, Beschimpfungen etc. sind hinderlich für den Prozess.
- Neutralität des Mediators: Die Mediationsperson darf keine eigenen Interessen im Fall haben und keine Partei bevorzugen. Er verpflichtet sich in einem allfälligen Prozess nicht auszusagen, und keine Beteiligten als Anwalt zu vertreten
- Freiwilligkeit: Ein Abbruch der Verhandlungen ist jederzeit möglich, wenn eine Partei (inkl. Mediator) keinen Sinn mehr in der Fortsetzung erkennen kann.