
Alle anerkannten Mediatorinnen und Mediatoren sind gemäss Art. 18 des Anerkennungsreglementes zu folgender Weiterbildung verpflichtet.
In drei Jahren werden 60 Stunden persönlicher Fortbildung erwartet.
Diese setzt sich aus dem Besuch von mindestens 20 Stunden Weiterbildungskursen in Gebieten zusammen, die für die Mediation nützlich sind. Erforderlich sind zudem 20 Stunden mit eigener Mediationstätigkeit verbundene Supervision oder Intervision. Tätigkeiten in Gremien des SDM-FSM oder einer Mitgliedorgansiation und Mitarbeit in Fachgruppen, sowie öffentliche Referate oder Publikationen werden ebenfalls bis zu 20 Stunden angerechnet.
Eine Kontrolle mittels Fragebogen findet jedes Jahr für die Mediatorinnen statt, deren Anerkennung mehr als 3 Jahre her ist.
Da Stichproben durchgeführt werden, ist es notwendig, alle Teilnahmebestätigungen aufzubewahren.
Wer die 60 Stunden nicht erfüllt, wird von der Mediatoren-Liste gestrichen.