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    Häufig gestellte Fragen

    SDM-FSM

     

    FAQ

     

    1. Was ist Mediation?
    2. Warum ist der Einsatz von Mediation sinnvolll?
    3. Für welche Konflikte ist mediation geeignet ?
    4. Wie verläuft Mediation?
    5. Was kostet Mediation?
    6. Wie findet man einen Mediator/ eine Mediatorin?
    7. Was tun, wenn die andere Seite keine Mediation will?
    8. Wo findet Mediation statt?
    9. Was ist der Unterschied zwischen Mediation und Supervision?
    10. Wie entstand Mediation?
    11. Was ist der Unterschied zwischen Mediation und juristischer Beratung?
    12. Wie kann ich Mediatorin oder Mediator werden?
    13. Wie wird man Mitglied beim SDM

     

     1. Mediation bedeutet „Vermittlung“. Als Kurzdefinition gilt:

    •    Mediation ist eine Möglichkeit, Konflikte zu bewältigen. 
    •   Mediatorinnen und Mediatoren sind unabhängige und neutrale Dritte. 
    •   Sie unterstützen die Parteien darin, selber eine Lösung ihrer
        Probleme zu erarbeiten.
    •    Die Mediation ist vertraulich. 

    2. Der Einsatz von Mediation ist sinnvoll, weil:

    • Alle Beteiligten können Ihre Kompetenz bei der Erarbeitung von Lösungen einbringen. Ihre Autonomie wir dadurch gestärkt.
    • Zeitlich überschaubares, meist kurzes Verfahren; dadurch kostengünstig.
    • Die Freiwilligkeit der Mediation stellt sicher, dass alle Beteiligten mitarbeiten können, solange wie sie es für richtig empfinden.
    • Eine Mediation vermittelt meist weitere Konfliktkompetenzen und hilft für ähnliche Fälle.
    • Wichtige Beziehungen werden mit einer Mediation weiterentwickelt oder neu begründet.
    • Die Vertraulichkeit kann gewahrt werden

     3. Mediation kann grundsätzlich für alle Konflikte in der Wirtschaft, Familie und Gesellschaft eingesetzt werden. Bedingung ist, eine Verhandlungsbereitschaft der Parteien. Besonders geeignet sind Situationen, bei denen eine hohe Abhängigeit zwischen den Beteiligten besteht, die nicht ohne Schaden aufgelöst werden kann.

     

     

     

    4. Mediation ist ein strukturiertes Verfahren. In der Regel wird in folgenden Schritten vorgegangen:

    ·        Im ersten Schritt wird die Arbeitsweise in der Mediation erläutert, der Mediationsablauf geschildert, die Mediationsregeln beschlossen, die Dauer und Kosten angegeben.

    ·        Im zweiten Schritt leuchten die Parteien die Ursachen des Konflikts aus und vermitteln ihre Positionen.

    ·        Im dritten Schritt versuchen sie ihre wirklichen Interessen herauszuschälen und Verständnis für diejenigen der Gegenseite aufzubringen.

    ·        Im vierten Schritt werden Optionen zusammengetragen, eventuelle offene Sachfragen von beigezogenen Fachleuten beantwortet, Vor- und Nachteile abgewogen, die Konsequenzen einer Nichteinigung analysiert und das Vorgehen beim Abweichen von einer Vereinbarungen festgelegt.

    ·        Im fünften Schritt formulieren die Parteien gemeinsam ihre Einigung und halten sie schriftlich fest.

    Die Spielregeln sind in den ethischen Richtlinien des Dachverbandes, die Sie im Kapitel „Rechtsgrundlagen“ finden.

     

    5. Die Kosten eines Mediationsverfahrens werden von verschiedenen Umständen beeinflusst:

    • Anzahl beteiligte Personen
    • Anzahl erforderliche Besprechungen
    • Komplexität des Problems und Verhalten der Parteien

    Die Honorierung wird im Einzelfall vereinbart und kann pauschal oder nach Zeitaufwand mit vorgängig vereinbarten Stundenansätzen erfolgen. Die üblichen Honoraransätze betragen zwischen Fr. 150.- und Fr. 300.- pro Stunde Die Aufteilung zwischen den Beteiligten erfolgt  in der Regel  je zur Hälfte. Bei einer durchschnittlichen Gesamtdauer von 10 Stunden, ist somit mit Gesamtkosten von Fr. 750.- bis 1500.- pro Partei zu rechnen.
    Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen auch Mediationskosten.

    6. Einen Mediator/eine Mediatorin finden Sie auf unserer homepage unter „MediatorInnen“ (es werden nur Personen mit anerkannter Ausbildung aufgeführt). Sie können nach Sachgebiet, Kanton, Grundberuf, Geschlecht , Sprache suchen. Entscheidend ist der persönliche Eindruck, den Sie anhand eines Telefongespräches gewinnen. Hilfreich sind auch Empfehlungen von Personen, die bereits eine Mediation erlebt haben.
     

    7. Wenn die andere Seite keine Mediation will, kann eventuell eine unbeteiligte Drittperson die Vorteile einer Mediation verständlich machen. Wenn solchen Bemühungen scheitern, und weil Mediation freiwillig ist, muss auf eine Durchführung verzichtet werden.
     

    8. Eine Mediation kann in einer Mediationspraxis, oder an einem neutralen Ort (Sitzungszimmer), stattfinden. Wichtig ist, dass die gewählte Räumlichkeit den Mediationsablauf unterstützt, die Parteien fördert und nicht einschränkt.

    9. Mediation und Supervision unterscheiden sich wie folgt:

    In der Mediation sind die beteiligten Parteien anwesend und sie suchen unter der Leitung einer Mediatorin, eines Mediators eine für sie stimmige Lösung, die in einer meist schriftlichen Vereinbarung festgehalten wird.

    In der Supervision wird ein Problem einer Person oder einer Gruppe betrachtet und es werden mit den Anwesenden und der Supervisorin, dem Supervisor Verhaltensweisen für die Einzelperson oder für die Gruppe erarbeitet. Die das Problem verursachende Seite ist in der Supervision weder anwesend, noch handelnd.
     

    10. Medition – Vermittlung – ist eine sehr alte Tätigkeit. Das Konzept der Mediation, wie wir es heute kennen, hat seine Wurzeln in den USA.

    Im Laufe der 70er-Jahre breitete sich das Mediationsverfahren als Reaktion auf die Überlastung der US-amerikanischen Gerichte schnell aus. Immer öfter wurden Auseinandersetzungen bei Ehescheidungen offiziell auf den Mediationsweg an sogenannte Conciliation Courts verwiesen. Ebenfalls in dieser Zeit entstanden die ersten Gemeinwesen-Mediations-Zentren (Neighborhood Justice Centers), die sich um Konflikte rund ums Zusammenleben in einer Gemeinde kümmerten und teilweise kostengünstige bis kostenlose Mediationsdienste anboten.

    Beeinflusst durch die starke französische Mediationsbewegung fasste das Mediationsverfahren in der Schweiz zuerst in der Romandie Fuss. 1988 fand in Genf ein erstes international besetztes Kolloquium zum Thema Mediation statt. 1992 wurde der Schweizerische Verein für Familienmediation gegründet. Als eine der ersten Scheidungsberatungsstellen in der Deutschschweiz nahm Bülach die Mediation ins Angebot auf. 1994 wurde in Zürich der Verein «Institut für Mediation» gegründet, welcher die Mediation in den verschiedensten Anwendungsbereichen fördert.
     

    11. Der Unterschied zwischen Mediation und juristischer Beratung besteht in der Beziehung einerseits zwischen Mediatorin, Mediator und Klienten und anderseits zwischen Juristin, Jurist und Klienten. Eine Mediatorin, ein Mediator ist allparteilich (neutral) und äussert seine Meinung gegenüber den Klienten im Prinzip nicht. Die beratende Juristin, der beratende Jurist klärt die Klientschaft umfassend über die juristische Sachlage auf und sie und er vermitteln auch eine juristische Einschätzung der Chancen in einem möglichen Gerichtsverfahren. Problematisch können Situationen werden, in denen die Mediatorin, der Mediator als Experten um ihre Meinung gefragt werden. Wichtig dabei ist, dass die Rolle der Mediatorin, des Mediators und der Bezug zum Mediationsverfahren explizit festgelegt und transparent gemacht werden.
     

    12. Mediationsausbildungen werden von verschiedenen Ausbildungsinstituten in der Schweiz angeboten. Der SDM-SFM hat die in dieser Website unter „Ausbildung / Institute“ zu findenden Ausbildungen anerkannt. Wer eine dieser Ausbildungen absolviert, kann den Titel „MediatorIn SDM-FSM“ erwerben.
     

    13. In den Statuten des SDM-FSM ist die Mitgliedschaft geregelt:

    Als Aktivmitglieder des Dachverbandes können nicht-gewinnorientierte juristische Personen aufgenommen werden, die das Gedankengut der Mediation vertreten, fördern und sich um dessen Verbreitung verdient machen.
    Liste der Mitglieder siehe "Verband". Einzelpersonen können nicht direkt Mitglied des Dachverbades werden, siondern nur Mitglied eines angeschlossenen Vereins.

    Mediatorinnen und Mediatoren ,die die Voraussetzungen gemäss Anerkennungsreglement erfüllen, werden durch den SDM-FSM zertifiziert und können den Titel Mediatorin SDM-FSM, Mediator SDM-FSM führen.