Rechtsgrundlagen:
In der Schweiz gibt es kein spezielles Gesetz über Mediation.
Das Parlament hat entschieden, in der Eidg. Zivilprozessordnung 5 Artikel über Mediation aufzunehmen (Art. 210-215). Dieses Gesetz wird 2011 in Kraft treten. Details siehe unten " Mediationsbestimmungen in der ZPO"
<media 49><media 49>http://www.infomediation.ch/cms/fileadmin/dokumente/de/gesetze/Mediationsbestimmungen_ZPO.pdf>
Den ganzen text der ZPO findet man hier http://www.admin.ch/ch/d/ff/2009/21.pdf
Die Koordination Mediation Schweiz (KMS) ,mit Vertretern der Mediationsverbände (SAV,SKWM,GEMME,SDM, Handelskammern) befasst sich mit der Einführung dieser Bestimmungen in den Kantonen. Es werden in allen Kantonen Kontaktgruppen aus MediatorInnen geschaffen, die versuchen, im Kontakt mit den Gerichten/Schlichtungstellen optimale Voraussetzungen zur Einführung der Mediationsbestimmungen der ZPO zu schaffen. (Siehe Auftrag kantonale Gruppen)
