In der Schweiz gibt es kein spezielles Gesetz über Mediation.
Das Parlament hat am 12.6.2008 entschieden, in der Eidg. Zivilprozessordnung 5 Artikel über Mediation zu belassen (Art. 213-218). Dieses Gesetz wird voraussichtlich 2010 in Kraft treten. Details siehe unten " Mediationsbestimmungen in der ZPO" die ganze ZPo findet man hier: http://www.admin.ch/ch/d/ff/2009/21.pdf
Im Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren ist zudem in Art. 33b die Möglichkeit der Durchführung einer Mediation erwähnt. www.admin.ch/ch/d/sr/172_021/a33b.html
Zudem sieht das Bundesgesetz über Jugenstrafrecht in Art.21 Abs.3 die Möglichkeit eines Mediationsverfahrens bei leichten Delikten vor.
www.admin.ch/ch/d/sr/311_1/a21.html
Eine besondere Jugenstrafprozessordnung wird zur Zeit im Parlament beraten.
