Die FSM erlässt keine Honorarregelung. Die Kosten werden vor Beginn einer Mediation ausgehandelt und in der Mediationsvereinbarung festgehalten. Die Stundenansätze liegen erfahrungsgemäss zwischen 150.– bis 300.– CHF. Üblicherweise werden die Kosten von den Medianden zu gleichen Teilen übernommen. Abweichungen von dieser Regel können vereinbart werden.

Falls Medianden über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird ihnen empfohlen, die Übernahme der Kosten bei der Versicherung zu beantragen. In kindesrechtlichen Angelegenheiten haben die Parteien Anspruch auf eine unentgeltliche Mediation, wenn ihnen die erforderlichen Mittel fehlen und ihnen das Gericht die Durchführung einer Mediation empfiehlt. In gewissen Kantonen ist die Kostenübernahme durch den Staat auch in anderen Fällen möglich.