Mediation ist ergebnisoffen und zukunftsorientiert.

Dies setzt einen grundsätzlichen Willen aller Beteiligten voraus, sich eigenverantwortlich und konstruktiv für eine Lösung des Konflikts einzusetzen. Mediation ist indessen keine Vergangenheitsaufarbeitung und hat nichts mit Schuldzuweisungen am Hut, sondern sucht nach Lösungen – im Hier und Jetzt und für die Zukunft.

Mediation basiert auf Freiwilligkeit.

Im Grundsatz ist die Teilnahme an einer Mediation freiwillig. Der Druck eines Konflikts auf die Beteiligten kann jedoch die Entscheidungsfreiheit für oder gegen eine Mediation mit einer Drittperson einschränken. Zu Beginn einer Mediation müssen meistens gewisse Widerstände überwunden werden. Alle Teilnehmenden haben jederzeit die Freiheit, die Mediation zu beenden oder zu unterbrechen. Den Grundsatz der Freiwilligkeit können Gerichte und/oder Behörden ausser Kraft setzen, wenn beispielsweise Kinder in schwierigen Ehescheidungs- und Kindesschutzverfahren betroffen sind. In diesen Fällen wird Mediation angeordnet – die Teilnahme wird zur Pflicht. 

Mediation verlangt Informiertheit.

Eine konstruktive Konfliktbearbeitung ist dann möglich, wenn allen Beteiligten die Informationen zur Verfügung stehen, die als Grundlagen für die zu treffenden Entscheidungen notwendig sind. Dazu gehören sowohl die materiellen Fakten als auch die gesetzlichen Ansprüche, Rechte und Pflichten. Informiert sein heisst auch, die eigenen Interessen, Bedürfnisse und Wünsche zu kennen. 

Mediation braucht Offenheit.

Ein unterschiedlicher Wissensstand führt zu einem Machtgefälle unter den Beteiligten. Dies ist keine gute Basis für eine Mediation. Deshalb verpflichten sich die Parteien, alle für die Verhandlungen und Entscheidungen wichtigen Informationen allen Mediationsbeteiligten zugänglich zu machen. Dazu gehört, dass Bedürfnisse, Interessen und Gefühle möglichst offen ausgesprochen werden.  

Mediation ist vertraulich.

Vertraulichkeit ist ein wichtiger Grundsatz in der Mediation. Die Beteiligten müssen sich darauf verlassen können, dass offengelegte Informationen innerhalb des Mediationssettings bleiben und nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Vertraulichkeit und weitere Grundsätze und Regeln werden im Mediationsvertrag vereinbart.

Mediation basiert auf Selbstverantwortung.

In der Mediation bestimmen die am Konflikt Beteiligten den Inhalt des Gesprächs und suchen eigenverantwortlich nach der Lösung. Nur die Beteiligten selbst treffen Entscheidungen. Das erfordert die Fähigkeit und Bereitschaft für sich einzustehen und seine Interessen autonom zu vertreten.

Mediation hat Vorrang.

Die am Konflikt Beteiligten verpflichten sich in der Regel, während der Mediation auf die Einleitung von gerichtlichen Verfahren zu verzichten oder bereits laufende Verfahren zu sistieren.