Die FSM ist bestrebt, internationale Kontakte in der Mediationswelt aufzubauen und regelmässigen Austausch und die Zusammenarbeit mit ausländischen Organisationen ähnlicher Ausrichtung, insbesondere in unseren Nachbarländern, zu pflegen.

Die FSM schliesst, unter gewissen Bedingungen, Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung von Zertifizierungen (Titel) mit ausländischen Mediationsverbänden ab, die ähnliche Qualifikationserfordernisse haben. Zurzeit besteht ein solches Abkommen mit dem deutschen Bundesverband für Mediation (BM). Das mit dem ÖBM abgeschlossene Abkommen ist aufgrund von Statutenänderungen in beiden Organisationen seit Januar 2021 nicht mehr aufrecht. Es gibt derzeit kein neues Abkommen, jedoch können FSM-Mediatoren und Mediatorinnen nach wie vor Mitglied des ÖBM werden. Durch die Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Eintragung in die Liste des österreichischen Bundesministeriums für Justiz. Der ÖBM gewährt allen FSM-Mediatoren und Mediatorinnen weiterhin den vergünstigten Mitgliedsbeitrag (Doppelmitgliedschaft Schweiz/Österreich) und alle damit verbundenen Vorteile.

Die Kommission für Ausbildung und Anerkennung der FSM kann Lehrgänge von juristischen und oder natürlichen Personen mit Domizil im Ausland anerkennen, wenn die Voraussetzungen von Ausbildungsreglement und Ausbildungsrichtlinien erfüllt sind.

Weitere Informationen betreffend internationale Belange finden Sie hier.